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/template/media/country/de.gif Insolvenz Ratgeber mit Tipps zur Insolvenz
Sie suchen einen Insolvenz Ratgeber mit sachgemäßen Tipps zur Insolvenzordnung, weil Sie sachgemäße Antworten auf Fragen zum Insolvenzrecht benötigen? Beispielsweise über den Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 18 der InsO oder über die Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren gemäß § 20 der InsO? Sie möchten wissen ob bei einer juristischen Person oder bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, welche nicht mehr in der Lage ist, seine bestehenden Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, die drohende Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund nach § 18 der Insolvenzordnung ist? Sie sind sich nicht sicher welche Auskünfte ein Schuldner dem Insolvenzgericht zu erteilen hat und möchten im Sinne des § 20 der InsO mehr über die Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren erfahren? Sie benötigen zum § 18 oder zum § 20 der InsO noch einen routinierten Rat und suchen noch einen Insolvenz Ratgeber mit sachgemäßen Tipps zur Insolvenz? Wenn Sie sich mit den Kriterien von Insolvenzen beschäftigen möchten, werden Sie auf unseren Insolvenz Ratgeber viele sachgemäße Tipps zum Insolvenzrecht vorfinden...
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Hinzugefügt am 02.07.2011 - 01:00:30 von insolvenzanwalt
Kategorie: Wirtschaft und Finanzen RSS-Feed exportieren
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/template/media/country/de.gif Verbraucherinsolvenz Ratgeber
Die Verbraucherinsolvenz eignet sich am besten für Privathaushalte, deren Einkommen keine eigenständige Tilgung der vorhandenen Schulden in voller Höhe mehr ermöglicht. Oftmals haben die Haushalte den Überblick über die Schuldensituation verloren. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren klärt dann die Schuldensituation. Müssen überhaupt alle (scheinbar) vorhandenen Schulden getilgt werden, sind alle Forderungen in der genannten Höhe rechtens? Nur Gläubiger, die ihre Forderungen auch beim Verbraucherinsolvenzverwalter anmelden beziehungsweise bestätigen werden letztendlich bei der Aufteilung des zur Tilgung bereitstehenden Einkommens berücksichtigt. Oftmals erklären sich Gläubiger in einem solchen Verfahren auch zu Vergleichen oder dem Verzicht auf ihre Forderung bereit und mindern somit die Gesamtschuldenlast des Schuldners. Wenn Sie noch Ratschläge zur Insolvenzordnung benötigen, beispielsweise zum § 287 der InsO, dann kommen Sie uns auf unseren Verbraucherinsolvenz Ratgeber besuchen und finden Sie Antworten auf Fragen zum § 287 der Insolvenzordnung...
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Hinzugefügt am 19.09.2011 - 17:56:30 von insolvenzanwalt
Kategorie: Wirtschaft und Finanzen
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